Re: auslandskrankenversicherung (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 13.04.2010, 05:43 (vor 5136 Tagen) @ Alfred

Nein, man will fast immer die Bordkarte sehen, denn einen Flugschein kann sich ja jeder selbst am Computer ausdrucken und kopieren etc. Erfahrungsgemäß wird bei einer Zahnfüllung oder den Behandlungskosten eines Dünnpfiffs kein Trara gemacht. Aber alles, was den Prämienaufwand markant übersteigt, wird ebenso bei den Auslandstarifen recherchiert bei Vorversicherern und möglichen Behandlern, aber auch Einwohnermeldeämtern und Fluggesellschaften. Selbst Mitarbeiter einer Botschaft werden für deutsche Versicherer tätig und recherchieren auch persönlich in Krankenhäusern vor Ort. Der Arm einer Versicherung ist fast so lang wie der eines Finanzamtes. Während das Kraft Paßgesetz und §8 einen Landesbürger schnurstracks zurück holen kann, verweigert die Versicherung im manipulativ verdächtigen Schadensfall einfach die Erstattung oder verlangt auch eine Vorstellung beim Gesellschaftsarzt in der Bundesrepublik. Vorsicht ist auch hier die Mutter der Porzellankiste und Lügen haben bekanntlich kurze Beine ..


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