Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung (Sonstige Themen)

general1983, Montag, 29.03.2010, 09:02 (vor 5151 Tagen) @ katrin

Hallo Katrin,

gehe ich Recht in der Annahme, dass Dein Mann privat versichert ist? Dann geht es wohl bei der Prüfung des Familienhilfeanspruches um die Mitversicherung der Kinder bei dir als gesetzlich versicherte Ehefrau.

Zum Zeitpunkt der Eheschliessung war von der Kasse zu prüfen, ob die Mitversicherung der Kinder bei Dir weiter möglich ist. Heranzuziehen ist da der letzte vorliegende ESTB Deines Mannes. Nach Vorlage des Bescheides ist die Einkommensart zu prüfen (Beamter/Selbständiger/JAE-Übergrenzer). Sollte die Mitversicherung anhand Eurer Angaben ohne Nachweis erfolgt sein, dann wird die Kassejetzt wohl nachschauen wollen, ob die Einkünfte mit der Unterschrift auf dem Familienfragebogen wahrheitsgemäß angegeben wurden.


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