Re: Frage zum Ruhenlassen der PKV (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 17.03.2010, 13:55 (vor 5162 Tagen) @ Simone

Anwartschaften wegen Auslandsaufenthalt bieten die meisten Gesellschaften, haben sich aber zum Teil sehr sehr zickig. So wird von manchen gefordert den Wohnsitz abzumelden, da man argumentiert, daß bei Aufrechterhaltung die Versicherungspflicht nicht aufgehoben wird .. andere sehen eine Abmeldung dagegen als Grund die Versicherung komplett aufzuheben, weil der Versicherungsgrund entfallen sei .. ganze wilde Vereine bearbeiten einen Antrag auf Anwartschaft erst ab 90tägiger Abwesenheit usw. ich empfehle vier Wochen vor Abreise mitzuteilen ab wann bis voraussichtlich wielange der Aufenthalt geplant ist. Im Idealfalle wird man ein Formular für die Anwartschaft zugesandt bekommen und zurück senden, später folgt eine schriftliche Bestätigung. Bei Bockbeinigkeit hilft der Hinweis, daß der Wohnsitz Bundesrepublik bestehen bleibt, aber der gewöhnliche Aufenthalt im Land Timbuktu ff. erfolgt.

Unterm Strich zahlst Du meist nur zwischen 4-60% des aktuellen Beitrages plus PVN, darfst die ca. 8€ für eine Auslandsreisekrankenversicherung bis zu 43 Tage oder 24€ monatlich bis zu einem Jahr nicht vergessen. Falls Du die Gesellschaft mitteilen möchtest, können wir Dir eventuell weiter helfen. Fragen? ePost


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