Re: Haushaltshilfe für allein lebende (Sonstige Themen)

GKVler, Dienstag, 29.12.2009, 12:44 (vor 5254 Tagen) @ Karl Zerm

von der BKK könntest du nur dann finanzielle Hilfe bekommen, wenn due pflegebedürftig bist. Pflegebedürftigkeit erfordert aber mehr, als hilfsbedürftigkeit bei der Haushaltsführung (z. B. Hilfe beim Gehen oder Stehen, Hilfe bei Toilettengängen, Hilfe beim Essen usw.) Ob du die Kriterien erfüllst, kann ich nicht sagen.

Haushaltshilfe als Leistung der Krankenkasse kannst du nicht in Anspruch nehmen. Die gibt es nur, wenn ein Kind im Haushalt ist und die Eltern wg. einer akuten Erkrankung den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können.

Gruß GKVler


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