Re: Meine Rechte/ Wer zahlt meine Beiträge?!? (Sonstige Themen)

Gast, Samstag, 26.12.2009, 08:41 (vor 5257 Tagen) @ Ani

Die sogenannte Bürgerversicherung (§5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) stellt sicher, dass jeder, der einmal krankenversichert war auch weiterversichert werden muss. Die Krankenkasse darf Dich nicht rauswerfen. Bei einem 2 Monatsrückstand ruht dann allerdings der Leistungsanspruch (gilt nicht für Notfälle). Der Beitrag liegt bei 140 EUR im Monat. Erschwerend kommt hinzu, dass der Säumniszuschlag anstatt 1 % pro Monat dann 5 % + Mahngebühren beträgt. Schreibe ggf. der Familienministerin einen Brief. Die Situation ist echt schlecht. Bei einer Heirat oder bei getrennten Wohnungen würde sich das Problem auch von selbst lösen.


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