Rentnerehepaar (Sonstige Themen)

Meusel,Manfred @, Montag, 21.12.2009, 11:38 (vor 5268 Tagen)

Können wir mit Kostenerstattungen rechnen,wenn die jetzige Nachweisführung zeigt,daß die Belastungsgrenze(Bruttorenteneinkommen 2009 ist niedriger als nachgewiesene Istkosten für Fahrkosten zu behandelnden Ärztenm,gezahlte Praxisgebühren.Zuzahlungen für Physiotherapeutische Behandlungen, Kranhausaufenthaltskosten)
überschritten wurde.Was müssen wir tun


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