Rentnerehepaar (Sonstige Themen)
Können wir mit Kostenerstattungen rechnen,wenn  die jetzige Nachweisführung zeigt,daß die Belastungsgrenze(Bruttorenteneinkommen 2009 ist niedriger als nachgewiesene Istkosten für Fahrkosten zu                    behandelnden Ärztenm,gezahlte Praxisgebühren.Zuzahlungen für Physiotherapeutische Behandlungen, Kranhausaufenthaltskosten)
überschritten wurde.Was müssen wir tun