Re: Umwandlung Anwartschaft (PKV) in Vollversicherung nach Auslandsentsendung (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 12.12.2009, 18:55 (vor 5271 Tagen) @ Andre G.

Die debeka führt die Anwartschaft nur durch, wenn eine der vier Bedingungen erfüllt ist, was bei Dir nicht gegeben war. http://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Sonderbedingungen/BKV18.pdf Somit ist deren Handlungsweise nachvollziehbar. Warum wurde in der GKV keine Anwartschaft für gerade mal 45€ monatlich vereinbart, dann hätte zumindestens Grund b) gegriffen.

Der BDAE selbst ist in den von der hanse-merkur http://www.bdae.de/tarifuebersicht.php zeitlich befristet! angebotenen Auslandsreisetarifen einer innländischen Vollversicherung nicht gleich zu setzen, weil u.a. keine Alterungsrückstellungen gebildet werden, keine Pflegeversicherung angeboten wird, keine unbegrenzte Innlanddeckung vorhanden ist etc.

Also auf durch die Gesundheitsprüfung bei debeka oder eben hin zum Anwalt. Besser noch erstmal sehen, was der Markt so alles anbietet, denn ab 2010 kommen viele viele neue Tarife heraus.


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