Re: rückwirkende Beitragserhebung nach Auslandsaufenthalt? (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 03.12.2009, 18:21 (vor 5286 Tagen) @ Uschi

Da Deine letzte Versicherung eine Gesetzliche war, muß diese Dich prinzipiell wieder aufnehmen. Die faktische Abwesenheit mußt Du der Kasse natürlich nachweisen durch Flugscheine, Stempel der Immigration etc. und erst dann können alle Forderungen für den Zeitraum der Nichtversicherung niedergeschlagen werden. Da Dein gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt zeitweilig in Nordamerika und somit außerhalb des Bundesgebietes lag, greift http://www.pkv.de/positionen/gesundheitsreform_neuregelungen_2009/pflicht_zur_versicherung/ nicht. Das hier oft fälschlich zitierte Melderecht bleibt ebenso außer Betracht auch für den Fall, daß Du weiterhin einen Wohnsitz im Bundegebiet vorgehalten hast. Fragen? ePost


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