Re: Leistungsausschluss (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 29.10.2009, 12:47 (vor 5315 Tagen) @ Sharon

So ist es, besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Und bei mindestens einem Jahr attestierter Behandlungs- und Beschwerdefreiheit lohnt sich eine Überprüfung, erfahrungsgemäß gibt sich die PKV aber meist erst nach 5 Jahren zugänglich. Fragen? ePost


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