Re: Leistungsausschluss (Sonstige Themen)
So ist es, besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Und bei mindestens einem Jahr attestierter Behandlungs- und Beschwerdefreiheit lohnt sich eine Überprüfung, erfahrungsgemäß gibt sich die PKV aber meist erst nach 5 Jahren zugänglich. Fragen? ePost