PKV Anwartschaft aufleben lassen (Sonstige Themen)

Persim @, Montag, 21.09.2009, 18:45 (vor 5353 Tagen)

Hallo,

im August 2006 bin ich wegen Einkommensänderungen von der PKV zur ges. KV gewchselt. Dabei habe ich meine Anwartschaft auf die PKV erhalten und zahle somit auch einen entsprechenden Beitrag dafür. Nun möchte ich meine Anwartschaft aufleben lassen, da das Einkommen die erforderliche Bemessungsgrenze wieder übersteigt.
Die gesetzliche KV will mich aber nicht entlassen, da das Einkommen 3 Jahre lang über der Bemessungsgrenze liegen muss!!!
Wer steigt hier durch, wer kennt sich in dieser komplizierten Sache aus?
Vielen Dank für qualifizierte und hilfreiche Beiträge.

Beste Grüße


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