Re: Familienversicherung von Studenten (Sonstige Themen)
Hallo,
wieso "scheint" - hat sie oder hat sie nicht ??
wenn ja, das kann sie ohne deine schriftliche Willenserklärung nicht machen.
Wenn Sie "hat" - dann würde ich der Barmer kurz schriftlich mitteilen,
dass Du mit dem Folgetag bei der TK. vesichert bist. Wenn die Barmer das schriftlich beestätigt haben will - die TK macht das gerne für Dich.
Mit dieser Vorgehensweise kann die Barmer dir auch nicht mehr mit der bestehenden Pflicht zur Versicherung kommen.
Gruß
Czauderna