Re: 110,- euro beitrag f. 10 tage ? (Sonstige Themen)

Coach, Montag, 14.09.2009, 17:52 (vor 5360 Tagen) @ GKVler

Guten Tag,

Ihre Mitgliedschaft wird nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V begründet (nachrangige Pflichtversicherung).

Beiträge sind für jeden Tag der Mitgliedschaft zu zahlen, in Ihrem Falle für 10 Tage. Die Krankenkasse erhebt auf Ihre zu verfügbaren Einkünfte Beiträge, mindestens aber aus der Mindestbemessung (2009 840 Euro). Kurz um, der Beitrag müßte incl. Pflegeversicherung unter 50 Euro liegen.


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