Re: Noch versichert? (Sonstige Themen)
Hallo,
der so genannte nachgehende Leistungsanspruch besteht nur dann, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
MfG
ratte1
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der so genannte nachgehende Leistungsanspruch besteht nur dann, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
MfG
ratte1
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