Re: Freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag bei Teilzeit in Elternzeit? (Sonstige Themen)

Sascha @, (vor 5878 Tagen) @ Elke

Bei einer Teilzeitbeschäftigung (nicht Mini-Job) liegt Pflichtversicherung vor, daher würden Ihre Beiträge nur von Ihrem Einkommen berechnet. Falls Kinder vorhanden sind, sind diese jedoch nicht kostenlos in die Familienversicherung einschließbar.


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