Re: Freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag bei Teilzeit in Elternzeit? (Sonstige Themen)
Bei einer Teilzeitbeschäftigung (nicht Mini-Job) liegt Pflichtversicherung vor, daher würden Ihre Beiträge nur von Ihrem Einkommen berechnet. Falls Kinder vorhanden sind, sind diese jedoch nicht kostenlos in die Familienversicherung einschließbar.