Re: Krankengeld ärger mit der Krankenkasse bin Selbständigkeit (Sonstige Themen)
Hallo,
1.   nein  -  die Tatsache dass bei Antritt einer Reha-Massnahme
                 automatisch Arbeitsunfähigkeit beginnt und das man
                 aus einer Reha-Massnahme arbeitsunfähig entlassen wird
                 bedeutet nicht dass man deshlab auch vor Antritt der
                 Reha-Massnahme Arbeitsunfähig war.
2.   Für die Kasse ist die Aussage des MDK entscheidend, dies 
      wurde grundsätzlich auch schon in verschiedenen 
      Klageverfahren bestätigt.
3.   Entscheidend ist der Beginn des Anspruchs auf Krankengeld.
      Bei Arbeitnehmern ist es es so das der Krankengeldanspruch
      mit Tag nach ärztlicher Feststellung beginnt (bei stationären 
      Behandlung ab dem Tag der Aufnahme) und für die Dauer der
      Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber lediglich ruht.
      Bei Selbständigen (Wahltarif) ist es im Allgemeinen so dass 
      Anspruch erst mit Ablauf der 6. Woche (je nach Tarif) entsteht.
     Wenn das so ist - zahlt die Kasser erst wieder nach sechs
     Wochen.
4.   Nun, das hört sich aus Kassensicht nicht plausibel an  - die
      Begründung der Kasse ist nichtssagend  
     - wenn wir es mal von der
      Kostenseite betrachten kommt die Tagesklinik die Kasse
      in vielen Fällen sogar günstiger als die vollstationäre 
      Behandlung  - wobei man auch unterscheiden muss  zwischen
      Krankenhausbehandlung (ambulant oder stationär) und
      Reha-Behandlung (ambulant oder stationär.
Wir sehen, wenn man auch die "andere" Seite hört  ist nicht immer
alles so "unwahrscheinlich".
Das sollte nun beileibe keinen Vorwurf an die Autorin sein - aber
es muss mal wieder festgestellt werden dass es seitens der Kassen  es sich nicht immer um "Willkür" , Schikane" oder einfach "Unfähigkeit der Mitarbeiter" handelt.
Gruß
Czauderna