Re: freiw. vericherte Ehefrau, privat versicherter Ehemann (Sonstige Themen)
Hallo,
ja, den zuvielgezahlten Beitrag gibt es zurück - bitte sofort entsprechenden Antrag stellen.
Was die Kinder angeht - ab dem 01.01.2009 gibt es neue Einstufungsrichtlinien - gültig für alle Kassen.
Danach können u.a. auch keine Freibetträge mehr für Stiefkinder abgezogen werden.
Was das Einkommen des PKV-Ehegatten angeht - ja, da zählt das Bruttoeinkommen vor Abzug von Beitrag und Steuer - genau so wie die Berechnung bei Arbeitnehmern erfolgt.
Gruß
Czauderna