oh Joachim
sowohl die Versicherungspflicht als Student als auch die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer stehen im § 5 SGB V. Die Befreiung von der Versicherungspflicht, die ich erwähnt habe, gilt aber nur für die Versicherungspflicht als Student.
Und bei deinen Tips für gesicherte Versicherungspflicht, solltest du vorsichtig sein: es geht darum, was im Vordergrund steht - Studium oder Beschäftigung. Dabei ist das Gesamtbild zu betrachgten. Das bedeutet, es ist durchaus möglich, dass keine Versicherungspflicht eintritt, obwohl alle der Punkte, die du genannt hast, erfüllt sind...die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studenten ist ein recht komplexes Thema.
Gruß GKVler