Re: Wie zurück in die GKV (Sonstige Themen)
Hallo Herr Röhl, gibt es denn keine Ausnahme von der Altersgrenze - zumal der Ehemann im Ausland geblieben ist und dem nächst auch keiner mehr ist!?
Steht die Altersgrenze im SGB V - müsste ich meins mal suchen.
Gruß BW