Re: Aufnahme in den Zahntarif (Kind) wegen Kieferengstand abgelehnt (Sonstige Themen)
Hallo Frau Behrens, da ein Kind bei Mitversicherung innerhalb der ersten 3Monate nach der Geburt, ohne weitere Gesundheitsprüfung, analog zum versicherten Elternteil und dessen Tarif versichert wird, ist eigentlich Zahnersatz mitversichert! Weil:eine private Krankenvollversicherung mindestens den Schutz der gesetzlichen KV als Mindeststandard aufweisen muss! Es kann nur Schwierigkeiten geben, wenn man bei ungünstigen gesundheitlichen Voraussetzungen, den bestehenden tariflichen Schutz aufbessern will; also Mehrleistung o.ä anstrebt.
Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, unabhängig von der bestehenden
Versicherung, eine Krankenzusatzversicherung bei einer anderen Gesellschaft abzuschliessen, es muss nur eine mögliche Doppelleistung ausgeschlossen und zu diesem Zwecke an die Alt- bzw. Neugesellschaft der bestehende Schutz gemeldet, sprich bei Beantragung entsprechend ausgewiesen werden. Ich hoffe das klappt, bis dann und schöne Grüße, Jörg Gräter.