ohne (Sonstige Themen)
Hallo, ich habe ein großes Problem.
Ich war zu folgenden Zeiten mit folgenden Diagnosen AU geschrieben:
18.04. - 14.05.2007 M 54.17
20.11. - 27.11.2007 M 54.16
14.03. - 28.03.2008 M 79.09 Verdachtsdiagnose es wurde kein Zusammenhang zu den beiden Erkrankungen bestätigt.
26.05. - 30.06.2008 M 47.99, M81,99, M 79.09, M79.70,M53.1. Es wurde wieder kein zusammenhang bestätigt.
21.07. - 25.08.2008 M 79.09 Zusammenhang wurde mit AU vom 26.05.2008 bestätigt.
Vom 15.10.-12.11.2008 war ich bei der Reha Diagnosen, M79.70, M81.8, M 54,2,M54,5 u. bin weiter mit M 79.7 krank geschrieben. Jetzt wird zu allen Erkrankungen der Zusammenhang bestätigt. Meine Krankenkasse rollt den Fall neu auf und ich bekomme ab 20.03.2008 Krankengeld. Auch für die Erkrankung ab 26.05.2008 wird sofort Kankengeld gezahlt, das gleich gilt ab 21.07.2008. Bei der Erkrankung ab 15.10.08 wird Übergangsgeld gezahlt, weil die 6 Monatsfrist nicht erfüllt ist. Die 12 Monatsfrist würde am 18.04.2007 beginnen, aber ist es rechtens dass jetzt Krankengeld rückwirkend verlangt wird. Vorher bestanden doch keine Zusammenhänge. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruss
Mausie