Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung (Sonstige Themen)

ruth, (vor 6050 Tagen)

Ich bin freiwillig in der GKV versichert. Meine Krankenkasse verlangt für die Pflegeversicherung den halben Beitrag, wenn man nach Beihilfebestimmungen des öffentlichen Dienstes Anspruch auf Pflegeleistungen hat, will dies für mich als Ehefrau eines Beamten jedoch nicht gelten lassen, verlangt also den vollen Beitrag. Mir ist das völlig unverständlich, da ich doch auch unter die Beihilfevorschriften, die für den Fall meiner Pflegebedürftigkeit Leistungen vorsehen, falle. Kann mir jemand weiterhelfen?

Re: Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung

nein, (vor 6047 Tagen) @ ruth

nein

Re: Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung

ruth, (vor 6046 Tagen) @ nein

Irgendjemand muss sich doch in diesem Forum damit auskennen.

Re: Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung

Czauderna, (vor 6046 Tagen) @ ruth

Hallo,
damit nur die Hälfte des Pflegebeitragssatzes angesetzt werden kann bedarf es eines Beihilfeanspruchs.
Es muss sich aber um einen eigenen Anspruch handeln un nicht um einen abgeleiteten was hier offenbar der Fall ist.
Die GKV-versicherte Ehefrau hat nur einen vom Anspruch des Ehemann abgeleiteten Beihilfeanspruch, der im Pflegefall nicht
leistet.
Wenn die Beihilfestelle eine "passende" Bescheinigung ausstellt wird auch der Satz bei der GKV gehälftet.
Gruß
Czauderna

Re: Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung

ruth, (vor 6045 Tagen) @ Czauderna

Lieber Czauderna, in den Beihilfevorschriften des Landes SH finde ich keinerlei Anhaltspunkte, dass die Vorschriften über Leistungen bei Pflegebedüftigkeit nicht auch für die Ehefrau des Beamten gelten. Wie kommen Sie zu der Annahme, dass der abgeleitete Beihilfeanspruch zu keinen Leistungen der Beihilfestelle für Pflegefälle führt? Warum sollte eine Bescheinigung der Beihilfestelle nötig sein?

Re: Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung

Czauderna, (vor 6045 Tagen) @ ruth

Hallo,
ich wohne und arbeite in Hessen - kenne also die Beihilfevorschriften
von SH. nicht - Ich weiß eben nur, dass der ermäßigte Beitragssatz in der Pflege für
Ehegatten nur dann möglich ist wenn ein eigener Beihilfeanspruch, die Betonung lliuegt hier auf "eigener". besteht und die Beihilfe im Pflegefall 50% der Pflegeaufwendungen übernimmt.
Die Beihilfestellen in Hessen geben solche bescheinigungen
ohne weiteres aus in solchen Fällen.
Gruß
Czauderna

Re: Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung

ruth, (vor 6044 Tagen) @ Czauderna

Wenn man den vollen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen muss, obwohl man einen abgeleiteten Beihilfeanspruch hat, müßte man doch wohl den vollen Leistungsanspruch in der Pflegeversicherung im Pflegefall haben. Reduziert sich dann entsprechend der Beihilfeanspruch, so dass man i.E. nicht höhere Pflegeleistungen erhält als jemand ohne Beihilfeanspruch? Dann liefe letzterer gewissenmaßen leer.

Re: Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung

Czauderna, (vor 6044 Tagen) @ ruth

Hallo,
deshalb wird ja zwischen eigenem und abgeleitete beihilfeanspruch unterschieden - bei eigenem Beihilfeanspruch zahlt die Beihilfe im Pflegefall 50% der Aufwendung für die Pflegeversicherung (ausgenommen Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen)
bei einem abgeleitetem nichts, so dass hier die GKV/PKV-Kasse
die volle Leistung erbringt. Somit ist es auch nicht möglich dass
mehr Pflegeleistungen erhalten werden können als 100%.
Gruß
Czauderna

Re: Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung

ruth, (vor 6044 Tagen) @ Czauderna

Es geht nicht darum, höhere Leistungen als 100 % der Aufwendungen zu erhalten. Jeder weiss, dass zB bei Pflegestufe III in stationärer Unterbringung Kosten von 3500 - 4500 € entstehen können, die Leistungen der Pflegeversicherung aber nur pauschal 1400 - 1800 € betragen. Von den restlichen Kosten könnte ein Teil von der Beihilfe getragen werden. Nach Ihrer Ansicht offenbar nicht.

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