Krankenkassenbeiträge, Dirkektversicherung, kündigen (Sonstige Themen)

lowakles, (vor 6072 Tagen)

Obwohl die Prämien für meine Direktversicherung lediglich 1 Jahr lang durch meinen damaligen Arbeitgeber gezahlt wurden und ich anschließend seit nahezu 20 Jahren die Prämien von meinem privaten Nettoeinkommen bezahle, sollen nach Fälligkeit der Versicherungssumme noch einmal Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt werden (in Summe ca. 9.000 €).
Was würde es bringen, wenn ich die Prämienzahlung ab sofort stoppe und die Lebensversicherung vorzeitig (ca. 3 Jahre vor Fälligkeit) auszahlen lasse?
Über Antworten würde ich mich freuen.

Re: Krankenkassenbeiträge, Dirkektversicherung, kündigen

Czauderna, (vor 6072 Tagen) @ lowakles

Hallo,
die Versicherung wird der Krankenkasse die Auszahlung mitteilen
und diese wird dann eine Verteilung auf 10 Jahre vornehmen -
dann würde, je nach Höhe, evtl. daraus der Beitragsanteil
errechnet.
Gruß
Czauderna

Re: Krankenkassenbeiträge, Dirkektversicherung, kündigen

lowakles, (vor 6071 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Von meinen Eltern, in der Schule und in der Religion habe ich gelernt, dass es verwerflich ist, jemandem feste Zusagen zu geben und diese dann einseitig zu dessen Nachteil zu verändern.
Vor diesem Hintergrund betrachte ich die von der Regierung zu verantwortende, zurückwirkende Änderung der Vertragsbedingungen schlichtweg als Betrug. Ich bin mir sicher, dass ein großer Teil der jetzt betrogenen Versicherungsnehmer sich nicht für diese Anlageform entschieden hätten, wenn ihnen gesagt worden wäre, dass der Auszahlungsbetrag um ca. 17,5% gekürzt wird.
Ich bin entsetzt, mit welcher Willkür und Unverfrorenheit der
Staat den Bürgern die privat organisierte und auch privat bezahlte Alterssicherung kürzt.
Gruß
lowakles

Re: Krankenkassenbeiträge, Dirkektversicherung, kündigen

goggo_2208, (vor 6071 Tagen) @ lowakles

Hallo,
2 Möglichkeiten gibt es. Erste Möglichkeit Wechsel in eine private Krankenversicherung, geht nur wenn die Beitragsbemessungsgrenze für Krankenkassenbeiträge überschritten ist. 2.Möglichkeit: Wenn man die Beitragsbemessungsgrenze bei Fälligkeit überschritten hat werden keine Beiträge aus der Direktversicherung fällig, aber da der Gesetzgber die 120 Monateregelung ( 10 Jahre) clever festgelegt hat werden für den Rest der Zeit nur Beiträge fällig innerhalb der 10 Jahre in denen man unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Auszahlungsbedingung ist Laufzeit mindestens 12 Jahre und Alter mindestens 60.
Wenn man also TOP-Verdiener ist und die Versicherung bei Erreichung des 60. Lebensjahr 12 Jahre läuft könnte man vorzeitig kündigen und mindestens 5 Jahre Beiträge sparen.
Beiträge werden aber überhaupt erst fällig bei einer Auszahlungssumme über 14.000 €.
Folglich wie immer, wer arm ist bleibt arm. Gute Bedingungen nur für Reiche, denn die sind meistens privat versichert.

Tolle Leistung unserer Angela

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