Re: Krankenkassenbeiträge, Dirkektversicherung, kündigen (Sonstige Themen)
Hallo,
2 Möglichkeiten gibt es. Erste Möglichkeit Wechsel in eine private Krankenversicherung, geht nur wenn die Beitragsbemessungsgrenze für Krankenkassenbeiträge überschritten ist. 2.Möglichkeit: Wenn man die Beitragsbemessungsgrenze bei Fälligkeit überschritten hat werden keine Beiträge aus der Direktversicherung fällig, aber da der Gesetzgber die 120 Monateregelung ( 10 Jahre) clever festgelegt hat werden für den Rest der Zeit nur Beiträge fällig innerhalb der 10 Jahre in denen man unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Auszahlungsbedingung ist Laufzeit mindestens 12 Jahre und Alter mindestens 60.
Wenn man also TOP-Verdiener ist und die Versicherung bei Erreichung des 60. Lebensjahr 12 Jahre läuft könnte man vorzeitig kündigen und mindestens 5 Jahre Beiträge sparen.
Beiträge werden aber überhaupt erst fällig bei einer Auszahlungssumme über 14.000 €.
Folglich wie immer, wer arm ist bleibt arm. Gute Bedingungen nur für Reiche, denn die sind meistens privat versichert.
Tolle Leistung unserer Angela