Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt (Sonstige Themen)

Eva @, (vor 6073 Tagen)

Seit Mitte 2007 segeln wir um die Welt. Unsere privaten Krankenversicherungen wurden für den Zeitraum der Reise als Anwartschaftversicherung weiter geführt und sollen bei Rückkehr nach Deutschland wieder aufleben. Während der Reise sind wir günstig bei einer deutschen PVK versichert, welche einen speziellen Tarif für solche Auslandaufenthalte anbietet.


Nun teilt eine der PVK mit, das aufgrund der Gesetzesänderung für uns keine Anwartschaftversicherung mehr möglich ist und die Versicherung wieder aufleben muß da wir noch einen Wohnsitz in Deutschland haben.

Hat jemand ähnliche oder ggf. andere Informationen zu dieser Problematik?

Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6073 Tagen) @ Eva

Die Erfahrungen der ersten Tage bei mehreren Gesellschaften zeigen, daß bereits bestehende Anwartschaften nicht überprüft werden. Falls einige Heißsporne dennoch tiefer bohren sollten, hilft im Zweifelsfalle nur eine zweitweilige Abmeldung beim Einwohnermeldeamt - den dortigen Beamten interessiert ohnehin nicht, wohin die Reise geht. Oder es bleibt der schriftliche Kampf mit Verweis auf den "gewöhnlichen Aufenthalt" bzw. aktuellen "Lebensmittelpunkt" im Ausland, der faktisch den Wohnsitz im Inland nach §193 VVG bricht.
http://dejure.org/aenderungen/synopse-VVG-2009.html#205

Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt

eva @, (vor 6073 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl, danke für die schnelle Antwort.

Die Abmeldung ist natürlich eine Möglichkeit.

Aber - wir sind ja bei "einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen" für die Zeit der Reise versichert. Im Ausland und zudem während eines 4-wöchentlichen Aufenthaltes in Deutschland innerhalb eines Jahres.

Ich frage mich, ob diese Form der Versicherung bei der Entwicklung der neuen Gesetztgebung nicht berücksichtigt wurde.

Bei der Versicherung meines Mannes besteht ab dem 1.1. weiterhin die Anwartschaft. Wir mußten lediglich den Versicherungsschutz bei der anderen Versicherung genau nachweisen. Meine PKV gestattet die Anwartschaft nicht mehr.

Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6072 Tagen) @ eva

Die gleiche Bockbeinigkeit war bereits in der Vergangenheit bei manchen Gesellschaften festzustellen, wenn ein Versicherter wegen dauerhaftem oder zeitweiligen Wegzug ins Ausland seinen Vertrag aufheben wollte. Sollte er eine Abmeldung von Einwohnermeldeamt bringen oder Belege für die wie auch immer geartete Auslandstätigkeit, Flugscheine und Bordkarten vorlegen. Streitpunkt bleibt auch, wenn jemand seine Meldeanschrift und die Wohnung in der Bundesrepublik weiterhin aufrecht erhält, aber erklärt und belegen kann, daß neuer Lebensmittelpunkt bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland liegt. Die preiswerte weltweit deckende Versicherung findet man z.B. bei http://www.healthcareinternational.com/home-international-insurance.php oder sogar mit Deckung bei besuchsweisen Aufenthalten in der Bundesrepublik von bis zu drei Monaten bei http://www.reiseversicherung.com/vergleich-auslandskrankenversicherung-ueber-ein-jahr.html?tx_ewsproductslist_pi1%5Bsort%5D=alterbis&tx_ewsproductslist_pi1%5Border%5D=desc
Den alten Vertrag also auf Anwartschaft umstellen, die PVN voll weiter bezahlen und einen natlos anschließenden Versicherungsschutz nachweisen. Wobei die Versicherer beim englischen Schutz schon wieder aufs Gesetz mit §193 Pkt. 3 VVG verweisen werden. Fragen? e-mail

Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt

Jennifer @, (vor 6018 Tagen) @ Joachim Röhl

Ich habe das gleiche Problem. Ich habe geplant, ab Juni 2009 für 1 Jahr ins Ausland zu gehen. Meine private KV wollte ich demnach in eine Anwartschaftsversicherung umstellen lassen. Dies wäre auch vor Januar 2009 möglich gewesen, aber da ein neues Versicherungsgesetz in Kraft getreten ist, das eine Anwartschaftsversicherung in meinem Fall ausschließt, weiss ich nicht genau wie ich weiter vorgehen soll. Würde ich einen Auslandsaufenthalt aus dienstlichen Gründen machen, wäre die AW auch möglich, da ich allerdings aus privaten Gründen ins Ausland gehe, habe ich eine Auslandskrankenversicherung bei einer anderen Versicherung abgeschlossen und den Nachweis darüber bei meiner Privaten KV eingereicht. Diese Bescheinigung reicht denen aber nicht, mit der Begründung, das in Deutschland eine Pflichtversicherung vorgeschrieben ist und die Auslandskrankenversicherung nur im Ausland und nicht in Deutschland gilt. Jetzt bleibt wahrscheinlich die letzte Möglichkeit, mich beim Einwohnermeldeamt abzumelden und kann somit die AW abschließen. Darf ich das denn überhaupt in Deutschland als Beamtin abmelden?

Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt

Joachim Roehl @, (vor 6018 Tagen) @ Jennifer

Die Katze beisst sich hier leider auch im dritten Monat des neuen VVG immer noch in den Schwanz. Die Mehrzahl der Gesellschaften akzeptiert dies als Grund, handelt es sich hier etwa um die beinharte Hanse Merkur?

Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt

Jennifer @, (vor 6017 Tagen) @ Joachim Roehl

Nein, es handelt sich um die LVM.

Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt

Martin @, (vor 5983 Tagen) @ Eva

Ich habe einen speziellen Fall: Ich werde in den nächsten Monaten eine Arbeitsstelle im Ausland antreten, aber - da meine Frau und Kinder in Deutschland verbleiben - mehr oder weniger regelmäßig zwischen Ausland und Deutschland am Wochenende pendeln. Mein gewöhnlicher Aufenthalt wird also im Ausland liegen, ich habe gegenwärtig aber noch einen deutschen Wohnsitz (bei meiner Frau und Kindern). Mein ausländischer Arbeitgeber wird mich kostenfrei bei einer nicht in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Gesellschaft versichern.

Frage: Muss ich jetzt also meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden, um der deutschen Krankenpflichtversicherung zu entgehen? Reicht das aus, oder wird mir der Wohnsitz mit meiner Frau trotzdem als juristischer Wohnsitz ausgelegt?

Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 5949 Tagen) @ Martin

Auch im fünften Monat der allgemeinen Versicherungspflicht herrscht noch weite Unsicherheit, denn Melderecht und Steuerrecht werden fälschlicherweise oft herangezogen und durcheinander gebracht. Hier überwiegt der gewöhnliche Auslandsaufenthalt (mehrheitlich 5 Tage pro Woche Arbeit zu max. 2 Tagen Pendeln zur Familie) und bricht somit den vorhandenen Wohnsitz als auch den familiären Lebensmittelpunkt. Eine Entsendung liegt auch nicht vor und so blieb es bei der Versicherungsfreiheit und alle warens zufrieden. Viele gleichgelagerte Fälle betreffen die deutschen Expats, die aus unterschiedlichen Gründen noch eine Wohnung im Lande unterhalten, aber überwiegend im Ausland leben. Die Tür zur PKV durch eine Anwartschaft s.o. offenhalten und ab ca. 30€ mtl. einen langfristigen günstigen Auslandschutz wählen. Fragen? e-mail

Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt

Werner Kiby @, Dormagen, (vor 4719 Tagen) @ Joachim Röhl

Herr Roehl ist ein Mann fuer schnelle, aber oft nicht brauchbare Loesungen.
Die kostenguenstigen Auslandskrankenversicherungen oder Auslandsreisekrankenversicherungen bis zu einem Jahr koennen alle nur mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Gewoehnlicher Aufenthalt (im Ausland) bricht auch nicht automatisch den Wohnsitz. Hierzu gibt es keine eindeutigen Rechtsvorschriften. der Wonsizt kann in deutschland liegen bei gleichzeitigem gewoehnlichem Aufenthalt im Ausland. Also ist wiederum eine Krankenversicherung in Deutschland notwendig, obwohl man sich ein Jahr lang ueberwiegend im Ausland aufhaelt.
Bei laegeren Aufenthalten im Ausland ueber ein Jahr sind die meisten Auslandsrankenversicherungen teuerer als die inlaendische GKV/PKV mit Auslandszuschlag.

Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 4718 Tagen) @ Werner Kiby

Sie würfeln da nur einiges durcheinander, auch sind zwischenzeitlich über drei Jahre ins Land gegangen, aber zum Verständnis nochmal den aktuellen Stand: gesetzliche als auch private Krankenversicherung ermöglichen bei vorhandenem Wohnsitz in der BRD und gleichzeitigem gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland die Einrichtung einer Anwartschaft. In der Durchführungspraxis wird eine räumliche Abwesenheit von mindestens sechs Monaten eingefordert. Bei der GKV werden bundeseinheitlich rund 45€ fällig, die Privaten erheben je nach Gesellschaft und Tarif zwischen 5 bis meist zwanzig Prozent des letzten Zahlbeitrages. Die Pflegeversicherungen können wegen Auslandsaufenthalt nur bei der GKV auf Anwartschaft gelegt werden.

Als Versicherung fürs Ausland empfiehlt sich weiterhin zu 30€ monatlich die Würzburger Versicherung oder auch der etwas teuere ADAC zu 37,50€ bei bis zu einem Jahr Aufenthalt geboren vor 1947.

Bei langfristigen Aufenthalten bietet z.B. die Würzburger einen Tarif zu 145,50€ monatlich. Die Kosten der Anwartschaft der ja bekanntlich im weltweiten Ausland überhaupt nicht leistenden GKV obendrauf oder einer PKV mit Weltgeltung zu erfahrungsgemäß mehreren hundert Euro widerlegen die Eingangsbehauptung.

q.e.d.

Fragen? joachimroehl@web.de

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