Re: Versicherungsstatus nach Heirat mit Polin (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6079 Tagen) @ Czauderna

Als nicht bei einer GKV beschäftigter und auch weisungsgebundener Angestellter formuliere ich mal so, deine Frau hat die Wahlmöglichkeit
a) als EU-Ausländer per Freizügigkeitsbescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde in der Bundesrepublik und mit dem europaweit gültigem Formular E104 ihrer polnischen Krankenkasse http://www.nfz.gov.pl/ue/?katnr=5&dzialnr=2&artnr=716&czartnr=3 hier in jede GKV ab Einreisetag! zum Hausfrauenbeitrag nach Anrechnung deines hälftigen Einkommens dann zwischen ca. 125€ und 250€ einzutreten oder
b) und wie es schon viele auch Osteuropäer praktizieren weiterhin den wesentlich preiswerteren und über die Oder ausstrahlenden polnischen Versicherungstatus zu benützen und mit dem mitgebrachten Formular E112 defacto der Versicherungspflicht a la Ulla ein gewaltiges Schnäppchen zu schlagen. Für die Kinder gilt dann dasselbe. Wird nicht gern gesehen, aber wo die Maus - da auch das Mauseloch.

Nachzulesen im geänderten SGBV unter §5 Punkt d, hier in der Quelle auf Seite sechs rechts http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/031/1603100.pdf


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