Wechsel von PKV in GKV (Sonstige Themen)

Volkhard Wohlfeil @, (vor 6088 Tagen)

Ich habe mich 1997 selbständig gemacht. Bin dann auch in die PKV gewechselt. In die Rentenversicherung habe ich den Mindestbeitrag eingezahlt und zusätzliche Rentenversicherung abgeschlossen. Nun hat sich in den letzten Jahren eine Erbkrankheit derart verstärkt, dass ich zwischenzeitlich Gehbehindert bin. Ich verkaufe eine betriebswirtschaftliche Software, wobei das mit dem verkaufen nicht mehr funktioniert wenn man mit einer Gehhifle ankommt. Deshalb muss ich meine Firma in absehbarer Zeit aufgeben. Bin 54 Jahre und würde nun gerne einen Rat haben, wir ich aus der PKV in dei GKV wechseln kann.
Danke im Voraus.

Re: Wechsel von PKV in GKV

Bodi, (vor 6088 Tagen) @ Volkhard Wohlfeil

Der Gesetzgeber hat die Rückwege in die GKV inzwischen stark eingeschränkt, insbesondere ab Vollendung des 55. Lebensjahres.

Es gibt nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder noch vor dem 55. Geburtstag eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Oder falls es eine GKV-versicherte Ehefrau gibt und nur noch geringe eigene Einkünfte (maximal 355 EUR mtl.) erzielt werden, ist eine kostenlose Mitversicherung möglich.

Einen weiteres Rückweg in die GKV hat der Gesetzgeber ab 2009 verbaut: Arbeitslosengeld II-Bezug führt ab 2009 für bislang privat Versicherte nicht mehr zur Versicherungspflicht in der GKV.

Re: Wechsel von PKV in GKV

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6087 Tagen) @ Bodi

Wer, wie auch immer mit einem Formular >E104 http://www.guter-rat.de/ratgeber/artikel_unter_14375.html winken kann, wird zeitlebens natlos in die GKV seiner Wahl aufgenommen werden. Es muß also vorsichtig formuliert alles schon relativ frühzeitig bedacht werden egal ob als gescheiterter Tellerwäscher in Ibiza oder untergegangener Surflehrer heimgekehrt von den niederländischen Antillen.
Fragen? e-mail

Re: Wechsel von PKV in GKV

name, (vor 6087 Tagen) @ Joachim Röhl

was hat denn der E104 diesem Sachverhalt zu tun?

Und so einfach ist die Rückkehr mit dem E104 in die GKV auch nicht. Die Regelungen und Leitfäden der DVKA lauten jedenfalls nicht: Winke mit E104 und du bist zurück in deutscher GKV... Auch hier müssen (ggf. auch länderspezifisch) bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden...

http://www.dvka.de/nichtoeffentlicheSeiten/Leitfaeden/Leitfaeden.cfm

Re: Wechsel von PKV in GKV

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6086 Tagen) @ name

Hallo noname,
hat man das E104, kann man auch weit nach Überschreitung der 55er Altergrenze zurück in jede GKV. Wie bereits oft erwähnt, sind sowohl Pfiffigkeit als auch Unwissenheit in Deutschland nicht strafbar und alles Weitere überlasse ich der Phantasie der Kreativen.

Re: Wechsel von PKV in GKV

Volkhard Wohlfeil @, (vor 6086 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Joachim Röhl,

vielen Dank für den Beitrag.
Wie ich dem Link entnehmen kann, handelt es sich bei E104 um einen Auslandsaufenthalt.
Im Ausland habe ich aber nie gearbeitet.
Trotzdem vielen Dank.

Re: Wechsel von PKV in GKV

Volkhard Wohlfeil @, (vor 6086 Tagen) @ Bodi

Hallo Bodi,

wie sicher ist der Tip mit der Ehefrau.
Meine Frau ist GKV versichert.
Ich war vorher über 20 Jahre in der Technikerkrankenkasse (freiwillig). Mein Hausarzt kannte mich nur weil unsere Söhne befreundet waren.
Kann ich wieder in die Technikerkrankenkasse wechseln, wenn mich meine Frau zwischenzeitlich mitversichert hat?

Re: Wechsel von PKV in GKV

Czauderna, (vor 6086 Tagen) @ Volkhard Wohlfeil

Hallo,
ich bin zwar nicht Bodi, aber (auch) Mitarbeiter einer GKV-Kasse.
Theoretisch wäre es schon denkbar das nach einer mindestens 12monatigen Familienversicherung wieder ein Beitrittsrecht
zur GKV. bestehen könnte, aber wie wollen Sie das anstellen mit der
Familienversicherung oder haben Sie selbst tatsächlich so wenig Einkommen ???

Gruß


Re: Wechsel von PKV in GKV

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6085 Tagen) @ Czauderna

Eine kostenfreie Familienversicherung bei Deiner Ehefrau ist möglich, wenn Dein Einkommen in 2009 unter 360€ liegt.
Heißt im konkreten Falle darfst Du maximal 4320€ Gewinn in der Selbstständigkeit erwirtschaften. Die Kasse will dann verständlicherweise steuerliche Einnahme-Überschussrechnungen von Dir bzw. dem Steuerberater angefertigt sehen und wird sie sehr gründlich prüfen. Kenne einen extremen Fall, wo Güldüm als HIV Empfängerin GKV pflichtversichert ist und ihr nur nebenberuflich (unter 15h pro Woche!) selbstständiger Ehemann nennen wir ihn Mustafa mit Gewinnen unter aktuell noch 4260€ die Mitversicherung übers dritte Jahr aufrecht erhält.
Keine Fragen!

Re: Wechsel von PKV in GKV

Volkhard Wohlfeil @, (vor 6085 Tagen) @ Czauderna

Danke für die Info.
Das mit dem Einkommen ist leider schon so.
Aber dazu müsste meine Frau auch die Firma übernehmen und ich noch als Angestellter arbeiten.
Ich kann dann noch die bestehenden Kunden telefonisch ein wenig betreuen.
Aber ich glaube da kommt mein nächstes Problem auf mich zu. Wenn meine Frau Angestellte ist, und nebenbei noch GF in der eigenen Firma, bekommt Sie eventuell probleme mit ihrer GKV.
Oder?

Re: Wechsel von PKV in GKV

Bodi, (vor 6085 Tagen) @ Volkhard Wohlfeil

Selbst wenn die Ehefrau als Gesellschafter-Geschäftsführerin nicht mehr der Sozialversicherungspflicht unterliegt, kann sie als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben - die Familienversicherung ist unter Beachtung der niedrigen Einkommensgrenze weiterhin möglich.

Erwähnenswert ist noch, dass die Familienversicherung zu einem Sonderkündigungsrecht des PKV-Vertrages führt (sogar bis zu zwei Monate rückwirkend). Falls die Familenversicherung innerhalb der ersten 12 Monate entfällt, muss die PKV Sie wieder zu den bisherigen Konditionen aufnehmen. Insofern ist das Risiko gering. Wichtig ist natürlich, den PKV-Vertrag erst dann zu kündigen, nachdem die GKV Sie aufgenommen hat.

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