Re: Arbeitslosigkeit GKV weiterversichert? (Sonstige Themen)
Hallo,
Also, zunächst, das mit dem nachgehendem Anspruch von einem Monat würde nur dann greifen wenn tatsächlich ab dem 01.02.2009
Leistungen von Arbeitsamt gezahlt würden - dann wäre der Januar abgesichert ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssten.
Eine freiwillige Versicherung allerdings geht nur ab dem 01.01.2009
nahtlos und natürlich müssen dafür Beiträge gezahlt werden - dann gibt es aber keine nachgehenden Anspruch.
meines Wissens nach besteht Anspruch auf Leistungen durch das
Arbeitsamt ab dem 01.01.2009 und somit auch die nahtlose Weiterversicherung. Selbst wenn die Arbeitgeberbescheinigung erst
im Januar beim Arbeitsamt landet wird die Anmeldung des Arbeitsamtes rückwirkend erfolgen wenn der Antrag auf Leistungen vor dem 01.01.2009 gestellt wurde. Meine Empfehlung - bei der
Krankenkasse persönlich vorstellig werden und die Angelegenheit klären.
Gruß
Czauderna