Re: Krankenversichert nach ALG 1 (Sonstige Themen)
Hallo,
ganz klar, bei dem geschilderten Sachverhalt besteht nach Ablauf der
Versicherung als ALG1-Empfänger Anspruch auf Familienversicherung
(frühestens ab tag der Eheschließung).
Gruß
Czauderna