Re: Regressansprüche KV-Verjährungsfrist (Sonstige Themen)
Da werden Sie wohl zahlen müssen...
Beiträge verjähren zwar grundsätzlich nach 4 Jahren.
Hier muss man aber auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen abstellen. Die Kasse und auch Sie wussten ja 2002 noch nicht, dass Ihnen eine höhere Rente zusteht. Das kann man der Kasse nicht zum Nachteil auslegen.
Im Prinzip gilt dies ja für alle Perosnengruppen, die eine Nachzahlung erhalten. Erhalte ich eine Gehaltsnachzahlung aufgrund einer rückwirkenden Tariferhöhung, werden mir auch sofort Beiträge und Steuern abgezogen...