Kostenerstattungsprinzip/Apotheke (Sonstige Themen)

ichweissbescheid, (vor 6100 Tagen)

Ein Freund hat bei der gesetzl. KK das sog. Kostenerstattungsprinzip (?) gewählt. Ich nehme an, es ist ein Wahltarif.

Er reicht die Rechnungen jeweils ein und erhält eine Erstattung wie ein "Privatpatient".

Nun reichte dieser nur eine Quittung der Apotheke über ein Medikament (Medikament wurde dort aber vermerkt) ein, jedoch hatte er sich erspart, zum Arzt zu gehen und dafür ein Rezept zu bekommen. Die KK will nun diesen Betrag nicht erstatten, weil eben kein Rezept vorliegt.

Hätte er also zum Arzt gehen müssen? Kann das richtig sein?

iwb

Re: Kostenerstattungsprinzip/Apotheke

PKV-Kenner @, (vor 6100 Tagen) @ ichweissbescheid

Leistung GKV - verschreibungspflichtige Medikamente...

Also richtige Reaktion... auch wenn es nun doof klingt!

Re: Kostenerstattungsprinzip/Apotheke

Tegethoff @, (vor 5906 Tagen) @ PKV-Kenner

Ich bin in einer PKW seit ca. 1 Jahr. Wenn ich in der Apotheke ein Medikament kaufe, kann ich die Kosten bei der PKW einreichen auch wenn darüber keine Verodnung vom Arzt ausgestellt wurde.
Z.B. für Schmerztabletten usw.

Re: Kostenerstattungsprinzip/Apotheke

Lord, (vor 5906 Tagen) @ Tegethoff

@Tegethoff
Das ist halt im Vertrag geregelt.
Es gibt auch private Versicherer, die nur erstatten, wenn ein Arzt Rezept ausgestellt hat.

@ichweissbescheid
Das ist natürlich richtig was die Krankenkasse gemacht hat. Krankenkasse erstattet nur verschreibungspflichtige Medikamente. Medikamente, die man einfach so kaufen kann, muss man selbst zahlen.

Hat dein Freund eigentlich auch Kostenerstattung für Arzneien gewählt? Wenn nicht, dann muss er sich Medikamente weiterhin auf Kassenrezept holen. Da muss er aufpassen. Hat er Kostenerstattungsprinzip nicht für Arzneien gewählt wird Krankenkasse grüne Rezepte nicht akzeptieren.

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