Kostenerstattungsprinzip/Apotheke (Sonstige Themen)
Ein Freund hat bei der gesetzl. KK das sog. Kostenerstattungsprinzip (?) gewählt. Ich nehme an, es ist ein Wahltarif.
Er reicht die Rechnungen jeweils ein und erhält eine Erstattung wie ein "Privatpatient".
Nun reichte dieser nur eine Quittung der Apotheke über ein Medikament (Medikament wurde dort aber vermerkt) ein, jedoch hatte er sich erspart, zum Arzt zu gehen und dafür ein Rezept zu bekommen. Die KK will nun diesen Betrag nicht erstatten, weil eben kein Rezept vorliegt.
Hätte er also zum Arzt gehen müssen? Kann das richtig sein?
iwb