Wie Krankenversichern bei Arbeitslosigkeit (mit und ohne Leistungsbezug)? (Sonstige Themen)

Boris @, (vor 6100 Tagen)

Kurz zu meiner Situation:

Alter derzeit (noch) 45 Jahre, ledig, ohne Kinder
Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zum 30.09.09 gegen relativ hohe Abfindung
Derzeit (da gut verdienend) privat krankenversichert

Frage: Was soll ich mit Hinblick auf meine Krankenversicherung tun, wenn ich
- mit ALG I Bezug ab Oktober 09 in die gesetzl. Kasse übertreten kann
- nach ALG I Bezug (also ab Oktober 10) weder ALG II bekomme (da Abfindung vorhanden) noch vermutlich (auf Grund Alter und Wirtschaftskrise) eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen kann?

Welchen Beitragssatz muss ich aus meiner Vermögenssubstanz in der gesetzl. KV abführen, wenn ich keinen Job finde, aber auch kein ALG II bekomme?

Ich bin journalistisch tätig, gäbe es die Möglichkeit einer Aufnahme in die Künstlersozialversicherung, d.h. halber gesetzlicher Beitragssatz (auch ohne Arbeitgeber)?

Außerdem: Ich plane, die Abfindung als private lebenslange oder ev. auch abgekürzte Rente anzulegen. Wie wirkt sich das auf die Beiträge in der KV aus?

Und wie ändert sich der Beitrag, wenn ich wenigstens noch einen 400 Euro Job finde?

Und später auf die gesetzliche Altersrente?
Ich habe gehört, dass sich meine Entscheidung, jetzt zurück in die gesetzl. KV zu gehen, auch massiv auf meine Beiträge zur KV auswirken kann, wenn ich geseztliche Altersrente beziehe?

Vielen Dank! Leider war bislang keine Institution in der Lage, mir auf meine Fragen valide Auskünfte zu geben... Der Fall müsste doch eigentlich öfters vorkommen.

Re: Wie Krankenversichern bei Arbeitslosigkeit (mit und ohne Leistungsbezug)?

Czauderna, (vor 6100 Tagen) @ Boris

Hallo,
während des ALG-I Bezuges besteht Krankenversicherungspflicht
und die Mitgliedschaft in einer GKV-Kasse ist erforderlich.
(wenn Sie das wollen, können Sie sich auch von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV- verbleiben -
dann aber für immer).
Nach 12monatigem ALG-Bezug besteht die Möglichkeit der freiwilligen
Weiterversicherung. Dort werden alle regelmäßigen Bezüge wie z.B.
Arbeitsentgelte, Renten oder Versorgungsbezüge und Kapitalerträge
ioder Erträge aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt bis zur
Höchstgrenze in der Krankenenversicherung.
Kommt dann die Altersrente hinzu stellt sich die Frage der
Krankenversicherungspflicht als Rentner. Je nachdem, wie lange Sie in der PKV versichert waren - kann es möglich sein, dass Sie die erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt habenm, d.h.
Sie würden nicht pflichtversichert werden sondern blieben auch dann weiterhin freiwillig versichert.
Eine Alternative wäre allenfalls noch die von Ihnen angesprochene
Künstlersozialversicherung - Da sollten Sie sich aber direkt von dort beraten lassen.

Gruss

Czauderna

Re: Wie Krankenversichern bei Arbeitslosigkeit (mit und ohne Leistungsbezug)?

Stefan @, (vor 5663 Tagen) @ Boris

Hallo,
ich bin in der gleichen Situation wie der Fragesteller, habe allerdings einen anderen Beruf.

Ist es aber nicht so, daß man bei Erhalt einer Abfindungszahlung durch den Arbeitgeber eine Sperrzeit beim Bezug von ALG 1 bekommt, die drei Monate dauert ?

Die Sperrzeit hat meines Erachtens dann auch erhebliche Konsequenzen im Hinblick auf die Krankenversicherung.
Im ersten Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muß man im hier vorliegenden Fall (bestehende PKV) noch einen Monat in der PKV versichert bleiben.
Erst im zweiten und dritten Monat der Sperrfrist und daran anschließend bis zum Ende des Bezugs von ALG 1 ist man über die Agentur für Arbeit pflichtversichert in der GKV.

Meines Erachtens führt das dann nach Ende Bezugsdauer ALG 1 zum Problem, daß nur 11 versicherungspflichtige Monate in der GKV nachgewiesen werden können, aber für eine anschlie0ende "freiwillige" Mitgliedschaft in der GKV 12 Monate Pflichversicherung nachgewiesen werden müssten (§ 9 SGB V).

Die Frage ist also:

Muß ein PKV-Versicherter bei weiterhin fortwährender Arbeitslosigkeit (und ohne anschließenden ALG II Anspruch) nach Ablauf von ALG 1 wieder in seine alte PKV zurück, weil ihn die GKV aufgrund fehlender Mindestpflichtversicherungszeiten nicht als "freiwilliges" Mitglied aufnimmt (oder nicht aufnehmen darf ?) ?

Welche Alternativen böten sich an , wenn er die hohen Beitragssätze der PKV nicht mehr wirtschaftlich tragen kann ?

Für eine Klarstellung dieser Problematik wäre ich dankbar.

Gruß
Stefan

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