Re: Mal eine frage (Sonstige Themen)

Czauderna, (vor 6111 Tagen) @ Sabine

Hallo,
der Unterhalt, der für die Kinder gezahlt wurde zählte nicht zum Einkommen der Mutter, d.h. wenn für vier Personen
1000,00 € gezahlt wurden, davon aber nur 250,00 € für
die Mutter waren dann wurden auch nur diese 250,00 € zur
Beitragsberechnung (unter Beachtung der fiktiven Mindestgrenze von ca. 816,00 € für 2008) herangezogen.
Es sieht hier in dem geschilderten Falle nach einer zu hohen
Beitragsforderung der Kasse aus.
Gruss
Czauderna


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