Nachzahlung; Zwangsversicherung (Sonstige Themen)

Diana, (vor 6112 Tagen)

Guten Abend

Ich hätte da mal eine spezielle Frage zum Thema gesetzliche Krankenversicherung.

Vorgeschichte:

Seit Okt 07 bin ich nicht mehr Familienversichert

Ich hatte keine abgeschlossene Berufsausbildung und habe keinerlei Bezüge in Anspruch genommen und mich auch nicht arbeitslos gemeldet.
Gelebt habe ich von geringen Ersparnissen und mal hier und da auf 100 Euro Basis gearbeitet.
Somit wurde mir der Versicherungsschutz gestrichen; ich habe in dieser Zeit meine Krankenversicherung auch nicht in Anspruch genommen
Verheiratet bin ich auch nicht

Inzwischen mache ich eine Ausbildung und meine Krankenkasse fordert von mir einen hohen Betrag für die Zeit inder ich eigentlich nicht versichert war. Ich habe diesen inzwischen zwar überwiesen, frage mich aber ob das rechtens ist...

Wäre dankbar für eine Auskunft oder einen Tip;
Vielen Dank im Voraus

Re: Nachzahlung; Zwangsversicherung

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6112 Tagen) @ Diana

Ja, ist rechtens. Wäre interessant zu erfahren, wie hoch der Zuschlag genau war, da einige hier gern wissen wollen, was alles noch auf sie zukommen könnte bzw. kommt.

Re: Nachzahlung; Zwangsversicherung

Czauderna, (vor 6111 Tagen) @ Diana

Hallo,
hier trifft meines Erachtens nach auch die damalige Krankenkasse eine gewisse Mitschuld. Es kann nicht sein dass eine Fasmilienversicherung einfach so beendet wird
ohne einen Nachweis über die Folgeversicherung einzuholen.
Selbst wenn der oder die Betreffende sich weigert hätte die
Kasse eine "Zwwangsversicherung" bereits damals herstellen müssen - das nur am Rande.
Der Zuschlag für Nachforderungsbeiträge (Säumniszuschlag) beträgt pro Monat
5% der Schuldsumme - das wird dann schon recht happig. wenn eine Kasse das konsequent durchzieht.
Gruss
Czauderna

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