Re: Nachzahlung; Zwangsversicherung (Sonstige Themen)

Czauderna, (vor 6111 Tagen) @ Diana

Hallo,
hier trifft meines Erachtens nach auch die damalige Krankenkasse eine gewisse Mitschuld. Es kann nicht sein dass eine Fasmilienversicherung einfach so beendet wird
ohne einen Nachweis über die Folgeversicherung einzuholen.
Selbst wenn der oder die Betreffende sich weigert hätte die
Kasse eine "Zwwangsversicherung" bereits damals herstellen müssen - das nur am Rande.
Der Zuschlag für Nachforderungsbeiträge (Säumniszuschlag) beträgt pro Monat
5% der Schuldsumme - das wird dann schon recht happig. wenn eine Kasse das konsequent durchzieht.
Gruss
Czauderna


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