Rueckkehr aus dem Ausland (Sonstige Themen)

Krikri @, (vor 6128 Tagen)

Hallo,

zuerst einmal die Bitte um Entschuldigung, falls die Frage schon tausendmal beantwortet wurde ...

Meine Lebensgefaehrtin ist mir vor zweieinhalb Jahren ins Ausland (England) nachgezogen. Ihre damalige Stelle kuendigte sie einen Monat vor dem Umzug (im Ausland waren wir beide arbeitstaetig).

Vor zwei Wochen sind wir wieder nach DE gezogen, da meine Arbeitsstelle hierher verlegt wurde.

Meine Lebensgefaehrtin hat noch keine neue Arbeit in DE aufgenommen (gefunden). Sie ist nicht ALG-berechtigt, dazu haette sie schon im Ausland arbeitslos sein muessen (verstehe das wer will).

Frage(n):

Wie kann sie sich krankenversichern? Muss die "alte" KK sie wieder aufnehmen (auf freiwilliger Basis)? Kann sie in eine andere KK wechseln?

Danke in voraus,

Krikri

Re: Rueckkehr aus dem Ausland

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6128 Tagen) @ Krikri

Gebetsmühle antwortet: ja, die letzte Krankenkasse muß sie wieder aufnehmen ab dem Tag, an dem sie im Bundesgebiet ihren Lebensmittelpunkt hat und somit ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wird. Falls Du in der GKV bist, kann sie beitragsfrei familienversichert werden. -> u.a. Punkt 138 geänderter §190 Absatz b auf Seite 140 im GKV-WSG http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/031/1603100.pdf

Re: Rueckkehr aus dem Ausland

Thomas78, (vor 6128 Tagen) @ Joachim Röhl

Kläre das mit dem Arbeitlosengeld für deine Frau bitte noch mal genau ab. Kenne viele der Beitragszeiten im Ausland angerechnet wurden und dann AloGeld bekamen. Benötigst allerdings alle Gehaltsbescheinigungen/ Nachweise aus dem Ausland

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