Re: Rueckkehr aus dem Ausland (Sonstige Themen)
Gebetsmühle antwortet: ja, die letzte Krankenkasse muß sie wieder aufnehmen ab dem Tag, an dem sie im Bundesgebiet ihren Lebensmittelpunkt hat und somit ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wird. Falls Du in der GKV bist, kann sie beitragsfrei familienversichert werden. -> u.a. Punkt 138 geänderter §190 Absatz b auf Seite 140 im GKV-WSG http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/031/1603100.pdf