Re: Wechsel von PKV zu GKV (Sonstige Themen)

Bodi, (vor 6127 Tagen) @ K.P. Friedrich

12 Monate (ununterbrochen) reichen für eine freiwillige Weiterversicherung.

Siehe § 9 (1) SGB V:

Der Versicherung können beitreten
1. "Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt,"


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