Re: 20 Jahre Ausland und was nun? (Sonstige Themen)
Richtig, die letzte PKV muß Euch ab ständiger Einreise wieder aufnehmen. Im Wunschtarif, wenn gesundheitliche Dinge dies nicht erschweren und andernfalls im knapp 500€ pro Person teuren Standarttarif. Punkt und aus die Maus.
Versicherungspflichtig wird man hier erst, wenn auch der "gewöhnlicher Aufenthalt" im Bundesgebiet besteht, dies ist vermutlich nicht der Fall, da Ihr wahrscheinlich wenn, dann nur einmal im Jahr auf Besuch hier seit, aber das muß individuell geklärt werden. Der gewöhnliche Aufenthalt ist im Steuerrcht geklärt, aber leider nicht im Versicherungrecht, also Feld für die Juristen. Aber auch unsere ausländischen Gäste werden erst ab einem Aufenthalt von über einem Jahr bzw. einer behördlich erteilten Aufenthaltserlaubnis versicherungspflichtig. Einige Heissporne nahmen wohl schon an, daß man jetzt in Neuschwanstein reihenweise busreisende Japaner im großen Stil versichern kann.