Re: Beitragsberechnung bei freiwillig gesetzlich Versicherten (Gesetzliche Krankenkassen)
Bei den meisten Krankenkassen werden die Einnahmen des PKV-Versicherten und des freiwilligen GKV-Mitgliedes addiert.
Für Kinder werden feste oder anteilige Freibeträge abgezogen.
Die genauen Regelungen sind bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich. Die Einzelheiten sind der Satzung zu entnehmen (teilweise auch im Internet der jeweiligen Krankenkasse).
Teilweise werden die Einnahmen bei dieser Konstellation auf die halbe Beitragsbemmessungsgrenze begrenzt.