Re: Porblem mit Familienversicherung und chronischer Krankheit!!!!!!!! (Sonstige Themen)
Hallo Eva,
der Anspruch auf Familienhilfe besteht bei Studium bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Falls die mitversicherte Angehörige heiratet, spielt das zunächst einmal keine Rolle, da man im Normalfall ja trotzdem Student bleibt und keine Einkünfte hat. Mit Wegfall des Anspruches tritt -falls das Studium darüber hinaus dauert, die Studenten-Pflichtversicherung in Kraft. Das kostet ab dem WS 2008/2009 mtl. 66,04 € inkl. Pflegevers.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen.
Schöne Grüße
general1983