Zahlen trotz versicherung? (Sonstige Themen)

Anika @, (vor 6221 Tagen)

Bin vor kurzem in einer Disco zusammen gebrochen, zwecks Kreislauf....Die Discothek hat einen Krankenwagen gerufen und ich wurde dann ins Krankenhaus gebracht..... Lag bis zum nächsten Morgen, also ca. 6 Stunden drin.....Hatte aber natürlich keine Versicherungskarte mit und nun habe ich eine satte Rechnung von knapp 150 Euro bekommen!
Kann mir jemand sagen, ob das rechtens ist? Also ich mein ja nur, weil warum ist man sonst versichert??? Man kann ja nicht unbedingt erwarten, dass ich sie überall mit hinnehme oder?
Hoffe mir kann bei der Sache jemand helfen.....

Re: Zahlen trotz versicherung?

ichweissbescheid, (vor 6220 Tagen) @ Anika

Na, ich würde die Krankenkasse fragen. Sicher kommt ja auch noch die Rechnung für den Krankenwagen. Also am besten alles im Vorfeld mit der Kasse besprechen.

Nicht auf die lange Bahn schieben, auf gehts.

iwb

Re: Zahlen trotz versicherung?

Thomas, (vor 6220 Tagen) @ ichweissbescheid

Sie doch wohl hoffentlich keinen privatärztlichen Behandlungsvertrag unterschrieben. Wenn, dann würde ich auf jeden Fall auf Unzurechnungsfähigkeit aufgrund von Krankheit pochen.
Rufen Sie alle Leistungserbringer an und teilen Sie diesen Ihre GKV-Nummer mit bzw. bringen diesen Ihre Chipkarte vorbei, da sich nur bedingt Leistungen aus einem vergangenen Quartal abrechnen lassen. Tun Sie dies nicht, haben Sie gegen Ihre Schadensminderungspflicht verstoßen und müssen den Schaden selbst tragen bzw. hoffen, dass diesen Ihre GKV auch nachträglich reguliert. Auf jeden Fall sollten Sie keine Privatrechnung, auf der etwas von GOÄ (=private Gebührenordnung) oder 2,3-fachen Steigerungssatz steht, bezahlen, da dies weit (2 bis 5x) über den Sätzen der GKV (Abrechnungsordnung: EBM2000plus) liegt.

Re: Zahlen trotz versicherung?

Thomas, (vor 6220 Tagen) @ Thomas

Sorry für meinen Kauderwelsch von vorher, jetzt noch mal klar:

Sie haben doch wohl hoffentlich keinen privatärztlichen Behandlungsvertrag unterschrieben. Wenn trotzdem, dann würde ich auf jeden Fall auf Unzurechnungsfähigkeit aufgrund von Krankheit pochen.
Rufen Sie alle Leistungserbringer an und teilen Sie diesen Ihre GKV-Nummer mit bzw. bringen diesen Ihre Chipkarte vorbei, da sich nur bedingt Leistungen aus einem vergangenen Quartal abrechnen lassen.
Tun Sie dies nicht, haben Sie gegen Ihre Schadensminderungspflicht verstoßen und müssen den Schaden selbst tragen bzw. hoffen, dass diesen Ihre GKV auch nachträglich reguliert.
Auf jeden Fall sollten Sie keine Privatrechnung, auf der etwas von GOÄ (=private Gebührenordnung) oder 1,8- oder 2,3-fachen Steigerungssatz steht, bezahlen, da dies weit (2 bis 5x) über den Sätzen der GKV (Abrechnungsordnung: EBM2000plus) liegt.

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