Re: Privatrechnung bekommen, weil Arzt keine KK-Zulassung (Sonstige Themen)
Es gibt das Kostenerstattungsprinzip, nach dem ein Kassenpatient wie ein Privatpatient behandelt wird. Der Patient erhält also eine Rechnung und den Betrag von der Kasse erstattet, der auch nach dem Sachleistungsprinzip fällig gewesen wäre.Die Differenz zahlt der Patient.
Aber das Kostenerstattungsprinzip muss vorher mit der Kasse vereinbart werden. Außerdem ist der Versicherte 12 Monate an diese Entscheidung gebunden. In dieser Zeit werden ggf. auch andere Arztbesuche (auch bei Ärzten mit Kassenzulassung) teurer abgerechnet.