Abfindung (Sonstige Themen)

ppes, (vor 6236 Tagen)

Welche Beiträge zur Krankenversicherung fallen an? Austritt zum 31.12.2008 und Zahlung der Abfindung in Januar 2009. Meldung auf Arbeitslosigkeit (12 Monate Ruhenszeitraum und anschließend für ca. 12 Monate ALG I) anschließend keine weitere Tätigkeit. Familienversicherung ist nicht möglich, da Ehefrau derzeit nicht berufstätig. Sind die Beiträge vor Bezug von ALG I anders als nach Bezug des ALG I??

Re: Abfindung

Bodi, (vor 6235 Tagen) @ ppes

Für den Zeitraum vor dem Bezug von ALG I wird die Krankenkasse bei freiwilligen Mitgliedern die Abfindung anrechnen, es sind also hohe Beiträge zu zahlen. Längstens für ein Jahr, bis ALG gezahlt wird oder eine andere Versicherungspflicht eintritt.

Im Falle einer Familienversicherung ist übrigens gemäß neuerer Rechtsprechung trotz Abfindung eine kostenlose Mitversicherung möglich (vgl. Bundessozialgericht; Urteil vom 09.10.2007, Aktenzeichen: B 5b/8 KN 1/06 KR R)

Während und nach dem Bezug von ALG findet keine Anrechnung mehr statt. Ohne weitere Einkünfte ergibt das einen monatlichen Beitrag von ca. 130 EUR.

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