Probleme mit der Familienversicherung IKK-Direkt / Kündigung? (Sonstige Themen)

Bianca @, (vor 6246 Tagen)

Hallo,

ich hoffe das ich hier etwas Hilfe finde.
Mein Mann und ich wollten uns ab 01.07.08 bei der IKK-Direkt versichern (Familienversicherung). Mein Mann ist im Angestelltenverhältnis und da ging alles reibungslos. Ich hatte ein Nebengewerbe (angemeldet zum 01.04.08), keinerlei Einkünfte. Ansonsten bin ich Hausfrau.

Nun wollte die IKK-Direkt Einkommensnachweise haben. Diese konnte ich aber nicht vorlegen, da ich NICHTS verdient habe. Nunja, jetzt habe ich zum 30.06.08 mein Gewerbe abgemeldet und würde nun gern ab 01.07.08 über meinen Mann Familenversichert werden. Ich habe dem Sachbearbeiter auch meine Gewerbeabmeldung als Kopie mit Anschreiben zugeschickt.

Heute bekomme ich schonwieder ein Brief von denen, dass sie meine betriebswirtschaftliche Auswertung haben möchten.

Ich verstehe das Ganze nicht. Die KV soll ab 01.07.08 laufen, zum 30.06.08 habe ich das Gewerbe abgemeldet. Das hat doch mit denen garnichts mehr zutun...!?

Ich stehe schon seit 23 Tagen OHNE Krankenversicherung da...!

Hier meine Frage:
Können wir diese Krankenversicherung wieder kündigen weil die das mit der Familienversicherung nicht in die Reihe kriegen? Wir sind ja nur unter der Vorraussetzung zu dieser Krankenkasse gegangen, dass sie mich mitversichern...

Würden dann zu unserer alten KV zurückgehen, da gab es diese Probleme nicht.

Hab den Eindruck bei der IKK-Direkt weiss der Eine nicht was der Andere macht!
Billig ist also nicht immer gut!

Würde mich sehr freuen hier einen Tipp zu bekommen.

Danke und schöne Grüße!

Re: Probleme mit der Familienversicherung IKK-Direkt / Kündigung?

Bodi, (vor 6245 Tagen) @ Bianca

Versichert sind Sie auf jeden Fall (da Pflichtversicherung), die Krankenkasse fragt sich wohl nur nach welchem Status. Ganz theoretisch hätte in der kurzen Zeit der Selbständigkeit sehr viel verdient werden können, d.h. über die Jahresgrenze für die Familienversicherung hinaus.

Die Lage ist eindeutig. Ich würde der Krankenkasse eine kurze 0-Euro-Auswertung schicken, dann muss die Familienversicherung klappen.
Ein Kündigungsrecht außerhalb der 18 Monate Bindefrist entsteht bei einer Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes, die im Falle der IKK direkt allerdings tatsächlich zum 01.08.08 geplant ist.

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