Re: zurückdatierte krankmeldung??? (Sonstige Themen)
Hallo,
nach der geltenden Rechtsprechung hat die Attestierung von Arbeitsunfähigkeit durch einen approbierten Arzt -ohne dass er Vertragsarzt ist, Gültigkeit. Auch die Form der Bescheinigung spielt nur eine untergeordnete Rolle. Außerdem hat Dir Dein Arbeitsgeber doch anscheinend Entgeltfortzahlung gezahlt. Anderenfalls braucht er ja keine "Verrechnung" vorzunehmen. Vielleicht hat der Arbeitgeber grundsätzlich keine Bedenken gegen eine privatärztliche Feststellung, aber durch den eigenen Vater....mmh. Der AG hätte zum damaligen Zeitpunkt verlangen können, dass Du einen anderen Arzt "Deines" Vertrauens aufsucht. Ht er aber wohl nicht getan. M. E. kommt der AG mit seiner Meinung nicht durch, da er ohnehin in den meisten Fällen nur ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht hat.