AU-Meldung: Verlängerung telefonisch erforderlich? (Sonstige Themen)
Guten Morgen,
meine Lebensgefährtin ist vor zwei Wochen krankgeschrieben worden ( ich möchte es mal mit "Nerven" umschreiben), auf Anraten ihrer Ärztin und ihrer Therapeutin.
Die AU-Meldung habe ich telefonisch an den Arbeitgeber um 8Uhr durchgeführt, eine Dauer und den Grund logischerweise nicht mitgeteilt. Nur umschrieben, daß "die Ganze Sache nicht gut aussieht". Der AG hat noch gute Besserung gewünscht, und damit war das Thema telefonisch erledigt.
Die AU-Bescheinigung wurde dem AG per Fax vorab und per Post zugestellt.
Am Freitag wurde die AU verlängert. Dem AG wurde die Verlängerung diesmal per Fax und per normaler Post (sollte heute, mit dem ersten Tag der Verlängerung, dort auch per Post vorliegen) zugestellt.
Die Verlängerung wurde nicht zusätzlich telefonisch mitgeteilt.
Reicht das arbeitsrechtlich so aus??
Was die Höflichkeit angeht, braucht hier nicht diskutiert zu werden, aber der Grund der Krankschreibung sollte klarmachen, daß ein solches Telefonat seitens meiner Lebensgefährtin auch nicht gewünscht ist.