Freiwillig versichert / Elternzeit (Sonstige Themen)

brauni @, (vor 6283 Tagen)

Hallo,
mal eine Frage. Bin in Elternzeit und freiwillig versichert. Zahle daher, trotz Nulleinkommen einen monatlichen Beitrag von 290 Euro (Ehepartner ist privat versichert, Kind auch). Bin noch ein Jahr in Elternzeit.
Habe jetzt aber die Möglichkeit bei mir vor Ort eine Teilzeitstelle anzunehmen (nicht bei meinem Arbeitgeber, mit dem ich das natürlich noch klären müßte). Diese Teilzeitstelle ist zeitlich befristet (3 Monate a 15 Stunden).
Was passiert dann mit meiner Krankenversicherung ? Komme ich dann wieder in die "normale" Krankenversicherung, sprich, bin ich dann nicht mehr freiwillig versichert und zahle dann niedrigere Beiträge ? Und was ist nach Ablauf der drei Monate ? Muß ich dann wieder die 290 Euro monatlich bezahlen ? Kann mir da jemand Auskunft geben ?
Vielen Dank vorab

Re: Freiwillig versichert / Elternzeit

brauni @, (vor 6283 Tagen) @ brauni

habe da noch einen nachtrag. meine versicherung teilte mir mit, daß ich für die dauer der teilzeitarbeit dann wohl "normal" versichert bin, mit wegfall dann aber wieder den freiwillig versicherten status mit entsprechend hoher beitragseinstufung erhalte.

was ist denn eigentlich mit meinem Kind ? Kann das für die Dauer der Teilzeitbeschäftigung dann günstiger über mich mitversichert werden ? wir zahlen ja derzeit alle einen recht hohen beitrag und eine teilzeitstelle (will halt soviel wie möglich bei meinem kind sein) wird irgendwie mmer notwendiger.

Verliere ich eigentlich meinen Kündigungsschutz bei meinem regulären Arbeitsplatz, den ich ja während Elternzeit habe, wenn ich woanders Teilzeit annehme (in Abstimmung natürlich) ?

Und kann mir jemand sagen, welche Auswirkung eine solche Teilzeit auf das Elterngeld hätte, wenn wir noch ein weiteres Kind bekommen würden ? Derzeit erhalte ich für mein erstes Kind ja eh nichts (da vor dem 01.01. geboren) und wenn ich weiterhin 100% für mein Kind da bin, also jetzt keinen Teilzeitjob annehme, erhalte ich für ein weiteres Kind ja auch nur den Mindestsatz von 300 Euro, da ich dann ja kein Einkommen hatte (komische Regelung...bleibt man bei seinem Kind wird man anscheinend finanziell nur benachteiligt...also lieber Kind irgendwo hin unterbringen und stattdessen zurück in den Beruf ?? )

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