Zustimmung von Urlaub/Ortsabwesenheit (Sonstige Themen)

betty @, (vor 6302 Tagen)

Hallo,
ich bin seit 5 Wochen AU (burn-out / Depressionen / psych. Belastungen a. Arbeitsplatz) doch meine Therapie hat noch nicht den gewünschten Erfolg gezeigt, so dass ich weiterhin AU sein werde.
Nun hatte ich vor der Krankheit meinen Urlaub gebucht (3 Wochen auf dem Land bei meinen Eltern in Deutschland, Fahrt mit dem Zug). Meine Frage ist: kann meine KK für die Zeit das Krankengeld streichen trotz Attest vom Arzt?
Meine KK würde mir nur 1 Woche Krankengeld zahlen, da meine Therapie während der gesamten Zeit unterbrochen wäre. Sie rät mir, ich solle mich gesund schreiben lassen und mit dem Attest vom Arzt den AG um Erlaubnis bitten. Nach dem Urlaub könnte ich mich wieder krankschreiben lassen, wenn es mir immer noch nicht besser ginge. Ist das rechtens?

Re: Zustimmung von Urlaub/Ortsabwesenheit

Michael, (vor 6301 Tagen) @ betty

Grundsätzlich bist Du zur Gesunderhaltung und zur Mitwirkung an Deiner baldigen Genesung verpflichtet. Es sollte natürlich von Deiner Kasse und Dir abgewägt werden, ob bei Deiner Erkrankung der Aufenthalt bei Deinen Eltern auf dem Land den gleichen oder wohl einen besseren Therapieeffekt hat als die Psychotherapie selbst. Wie engmaschig ist die Therapie? Wie lange hast Du auf einen Therapieplatz gewartet? Wieviel Therapieeinheiten gehen während Deines Urlaubes verloren und wann könnstest Du frühestens wieder beginnen. Im Interesse Deiner Gesundheit und dem Rest der Versichertengemeinschaft solltest Du wirklich überlegen, ob nicht eine Woche Urlaub bei Deinen Eltern ausreicht. Außerdem verwundert es, dass man den "Urlaub bei den Eltern" buchen muss, oder redest Du nur von der Zugfahrkarte? Nutze Deine Zeit und besuche anstelle Deiner Eltern eine Selbsthilfegruppe oder setzt Dich mit mit dem Berufsbegleitenden Dienst in Deiner Nähe in Verbindung. Oder nimm Dir einfach ein paar Wochen bezahlten Erholungsurlaub, dann kann Deine KK sich nicht beschweren, schließlich hättest Du Dir ja auch vor Deiner Erkrankung bezahlten Urlaub geben lassen.
Gute Besserung!

Re: Zustimmung von Urlaub/Ortsabwesenheit

betty @, (vor 6301 Tagen) @ Michael

@michael
Mein behandelnder Arzt als auch meine Therapeutin befürworten den Aufenthalt bei der Familie/Eltern, welches den Heilungsprozess unterstützt und fördert.
Den Therapieplatz habe ich mir selbst gesucht und befinde mich noch in der "Erstgesprächsphase". Die Weiterbehandlung wird beantragt. Dauer der Zustimmung würde ca. 4 - 5 Wochen dauern, es gehen keine Therapieeinheiten verloren während meine Eltern mich pflegen/aufbauen.
Mit dem Buchen ist natürlich die Zugfahrkarte gemeint, die hatte ich schon gekauft noch bevor ich krank wurde.
Der Besuch einer Selbsthilfegruppe ist ebenso vorgemerkt und in Planung, der beginnt allerdings erst im Juli/August, wobei im August ebenso meine 6-wöchige Reha in einer Spezialklinik beginnt.
Ich unternehme im Rahmen meiner Möglichkeiten wirklich alles um wieder gesund zu werden - und auf Kosten der Versichertengemeinschaft habe ich in meinem ganzen Leben noch NIE gelebt und das seit über 33 Arbeits- und Beitragsjahren!!

Meine Frage ist leider nicht beantwortet worden, aber vielleicht ist hier jemand dabei, der das kompetent erfüllen kann:
Darf die KK das Krankengeld bei "Ortsabwesenheit" trotz Zustimmung der Ärzte streichen?

Re: Zustimmung von Urlaub/Ortsabwesenheit

Michael, (vor 6300 Tagen) @ betty

Die Ftrage ist nicht leicht zu beantworten und Bedarf einer Einzelfallprüfung. Die Vorschriften des § 16 Abs. 4 SGB V sind nicht anwendbar, da Du Dich nicht im Ausland aufhältst. Allerdings kann die Kasse Deine Mitwirkung nach § 60 ff. SGB I verlangen. Aber vielleicht findet sich ja noch jemand, der kompetent genug ist, um die diese Frage zu beantworten. Urlaub willst Du Dir ja anscheinend nicht nehmen. Warum auch? Die Versichertengemeinschaft zahlts ja gerne. Wenn Du Dich deswegen noch mit Deiner KK streiten möchtest und hier ellenlange Foreneiträge zu Stande bringst, zweifelt man schon fast an Deinen Absichten....
Aber nichts für Ungut..., manchmal hilft einem auch die zweite Verwaltungsprüfung in diesem Forum nicht mehr weiter, sorry.

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